AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Unser Ziel ist eine langfristige und gute Partnerschaft mit unseren Kunden.

2. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bestimmungen sind unter Ausschluss möglicher Allgemeiner Geschäfts – und Lieferbedingungen des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Dienste und Leistungen der Jakob Kunststoffverarbeitung AG.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von Jakob genannten Preise und Zahlungsbedingungen.

4. Liefertermin

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Betrieb des Lieferers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Lieferer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

5. Gewährleistung

Mängel sind Jakob Kunststoffverarbeitung AG sofort nach Anlieferung schriftlich und dokumentiert zu melden. Ohne Mängelrüge innert 5 Arbeitstagen gilt die Lieferung als angenommen. Mängelrügen, welche Lieferungsmängel betreffen, die ohne Einbau oder Verwendung des Werkstückes erkennbar sind (Beanstandung der Liefermenge, Ausführungsfehler) können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich dem Lieferer zur Kenntnis gebracht werden und dem Lieferer ausserdem alle zur Bearbeitung der Mängelrüge erforderliche Unterlagen (Musterstücke, Lieferschein und oder Deklaration) zur Verfügung gestellt werden. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren und der Käufer diese innert 8 Arbeitstagen (spätestens aber nach 6 Monaten nach Wareneingang) nach Entdeckung schriftlich meldet. Bei Vorliegen eines Mangels hat Jakob Kunststoffverarbeitung AG die Wahl, den Mangel entweder durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mängelfreie Ersatzlieferung zu erbringen. Hierzu hat der Kunde der Jakob Kunststoffverarbeitung AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Bei Erstfertigung von Spritzgussteilen werden vor Beginn der Serienfertigung dem Besteller Muster zur Verfügung gestellt. Bei Gutheissung der Muster erhält der Lieferer vom Besteller ein auf Anhängezettel mittels Plombe ein Muster (kompletter Schuss) zurück, welches für die künftigen Lieferungen als Vergleichsgrundlage dient.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, das heisst, die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von der Jakob Kunststoffverarbeitung AG bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.

7. Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Mels SG. Wir behalten uns vor, unsere Rechte auch im Domizil des Käufers oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu machen.